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Rechtswissenschaft Studium / Jura Studium:
Das Studium ganz konkret nennt sich Studium der Rechtswissenschaft, die Bezeichnung Jura Studium entstammt der Umgangssprache und hat sich so eingebürgert. Vereinfacht bedeutet das die Kenntnis vom Gerechten und vom Ungerechten. Ein Nebenzweig der Rechtswissenschaften ist die Kriminologie. Im Rahmen des Studiums lernen die Studenten die rechtliche Methodik und die Lehre von der Auslegung der Gesetze, um im Ergebnis gesellschaftliche Konflikte lösen zu können.
Wer ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat, kann sich als Jurist bezeichnen. Nach dem ersten Staatsexamen kann der akademische Grad des Diplom Juristen erworben werden und mit Abschluss des zweiten Examens hat der Absolvent das Recht, den Titel Rechtassessor zu führen, im Sprachgebrauch eher als Volljurist bekannt. An einigen Fachhochschulen Deutschlands gibt es spezielle Studiengänge zum Wirtschaftsrecht, die dann später bei erfolgreichem Abschluss mit dem Titel Diplom Wirtschaftsjurist enden. Klassische Berufe, in denen ein Absolvent des Studiums der Rechtswissenschaften tätig werden kann, sind nach dem zweiten Staatsexamen zum Beispiel Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder auch Notar. Der Einsatz kann im öffentlichen Dienst erfolgen, als freier Rechtsanwalt oder auch in der Wirtschaft als Justiziar.
Vor dem zweiten Staatsexamen steht das Referendariat, das an die praktische Tätigkeit heranführt und über zwei Jahre geht. Der Student erfährt eine praktische Ausbildung und bekommt somit Einblicke in den Beruf.
Das Studium der Rechtswissenschaften dauert insgesamt mindestens sieben Jahre. Das ergibt sich aus der tatsächlichen Studienzeit und der zweijährigen Referendarzeit. Die Berufsaussichten sind für Studenten, die mit ausgezeichneten Examensnoten abschließen gut und für Studenten mit Mittelmaß eher durchwachsen.
Mögliche Abschlüsse für das Rechtswissenschaft Studium: - Diplom
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