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BaföG (Finanzielle Grundversorgung beim Studium):
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es wurde seit seiner Einführung 1971 ständig verändert. Meist wurden die Förderungsmöglichkeiten von einem anfänglichen Vollzuschuss bis hin zum Darlehen immer mehr zurückgenommen. Erst in den letzten Jahren nimmt die Förderung allmählich wieder zu. Zurzeit ist die Regelung so, dass die Hälfte als Zuschuss und die Hälfte als Darlehen gewährt wird, das zurückgezahlt werden muss.
Das BAföG fördert insbesondere Schüler (ab Klasse 10) und Studenten, wobei der Schwerpunkt bei der Förderung der Studenten liegt. Ein Wechsel des Faches führt aber oft zu Einschränkungen oder zum Versagen der Ansprüche, vor allem wenn das Studium schon weiter fortgeschritten ist.
Grundsätzlich kann jeder deutsche und auch ausländische Student Förderung beantragen. BAföG ist kein Stipendium, das nur bei überdurchschnittlichen Leistungen gewährt wird, sondern soll eine Grundversorgung während der Studienzeit sichern, da in diesem Zeitabschnitt im Allgemeinen kein Geld verdient wird. Das Höchstalter von 30 Jahren darf allerdings bei Förderbeginn nicht überschritten sein.
Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowohl des Studenten als auch eines Ehegatten und meist auch der Eltern. Auf die Regel-Bedarfssätze werden also eventuell bestimmte Summen angerechnet. Für die Höhe des BAföG ist auch wichtig, ob eine eigene Wohnung besteht oder der Student etwa noch bei den Eltern wohnt.
Die Förderungshöchstdauer ergibt sich im Allgemeinen aus der festgelegten Regelstudienzeit. Einige Ausnahmen wie Schwangerschaft oder Kindererziehung können die Förderzeit verlängern.
Die Rückzahlung des Darlehensteils geschieht zinslos in Vierteljahresbeiträgen. Wer besonders schnell und gut sein Studium abschließt, kann einen Teil der Schuld erlassen bekommen. Informationen hierüber gibt es beim Bundesverwaltungsamt und bei den Universitäten.
Alternativen: - Stipendium (Finanzielle Förderung des Studiums)

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